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   VG Kassel, 17.04.2001 - 6 G 446/01   

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VG Kassel, 17.04.2001 - 6 G 446/01 (https://dejure.org/2001,61795)
VG Kassel, Entscheidung vom 17.04.2001 - 6 G 446/01 (https://dejure.org/2001,61795)
VG Kassel, Entscheidung vom 17. April 2001 - 6 G 446/01 (https://dejure.org/2001,61795)
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  • VGH Hessen, 29.04.1982 - IV OE 40/79
    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2001 - 6 G 446/01
    Nach Auffassung der Kammer lässt eine bewusste und systematische Nichterhebung von bestehenden Beitragsansprüchen bei einem ganzen Kreis von Abgabenpflichtigen eine möglicherweise ansonsten rechtmäßige Abgabenerhebung für die übrigen Abgabenpflichtigen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig werden (Vgl. auch BVerfG, Urteil vom 07.06.1991, BVerfGE 84, 279 = Bundessteuerblatt II 1991, 654 = NJW 1991, 2129, zur Verfassungswidrigkeit einer Zinsbesteuerung, wenn die Gleichheit der Steuerbelastung hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges des materiellen Steuergesetzes auf Grund weitgehender Undurchsetzbarkeit des Besteuerungsanspruches nicht mehr gewährleistet ist; vgl. zu einer solchen Beachtlichkeit von Gleichheitsverstößen auch Hess. VGH, Urteil vom 20.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 = Hessische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung 1982, 89 - "Gleichmäßiges Einschreiten gegen Schwarzbauten" - ).

    Daher wurde von der Rechtsprechung (Hess. VGH, 29.04.1982 - IV OE 40/79 - , a. a. O. ) ein beachtlicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auch in dem Falle bejaht, in dem festgestellt worden war, dass die Behörden gegen viele "Schwarzbauten" in ihrem Zuständigkeitsbereich bewusst, langjährig und trotz gerichtlicher Hinweise nicht eingeschritten waren und gleichzeitig die Beseitigung von anderen "Schwarzbauten" ohne Rücksicht auf ihr Nichteinschreiten in vergleichbaren Fällen verlangt hatten.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VG Kassel, 17.04.2001 - 6 G 446/01
    Nach Auffassung der Kammer lässt eine bewusste und systematische Nichterhebung von bestehenden Beitragsansprüchen bei einem ganzen Kreis von Abgabenpflichtigen eine möglicherweise ansonsten rechtmäßige Abgabenerhebung für die übrigen Abgabenpflichtigen wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig werden (Vgl. auch BVerfG, Urteil vom 07.06.1991, BVerfGE 84, 279 = Bundessteuerblatt II 1991, 654 = NJW 1991, 2129, zur Verfassungswidrigkeit einer Zinsbesteuerung, wenn die Gleichheit der Steuerbelastung hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges des materiellen Steuergesetzes auf Grund weitgehender Undurchsetzbarkeit des Besteuerungsanspruches nicht mehr gewährleistet ist; vgl. zu einer solchen Beachtlichkeit von Gleichheitsverstößen auch Hess. VGH, Urteil vom 20.04.1982 - IV OE 40/79 -, NJW 1984, 318 = Hessische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung 1982, 89 - "Gleichmäßiges Einschreiten gegen Schwarzbauten" - ).
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